HanseWerk Natur fordert vom Gesetzgeber die Optimierung des Rechtsrahmens bei Fernwärme
Oberlandesgericht Hamburg weist Klage der Verbraucherzentrale gegen HanseWerk Natur ab - Fernwärmenetzbetreiber darf Kunden in Schreiben über die einseitige Änderung von Vertragsbedingungen informieren